Internationaler Bootsschein

Der Internationale Bootsschein (IBS) ist ein international anerkannter deutscher Registrierungsnachweis für Sportboote. Er ist amtlich anerkannt und wird mit Ermächtigung der Bundesregierung vom Deutschen MotoryachtverbandDeutschen Segler-Verband und dem ADAC ausgegeben. Rechtsgrundlage für seine internationale Verwendung ist die Resolution Nummer 13 der Economic Commission for Europe der Vereinte Nationen. 

Um einen Internationale Bootsschein zu erhalten muss man deutscher Staatsangehöriger sein oder seinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Internationale Bootsschein muss vom Eigentümer des Sportbootes beantragt werden, der auch eine juristische Person sein kann. Mit Zuteilung des IBS erhalten die Boote ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 5 KlFzKV-BinSch. Beim Antrag muss der Eigner technische Daten des Fahrzeugs angeben und sein Eigentum nachweisen oder glaubhaft machen. 

Die zehnstellige Nummer des ausgestellten Bootsscheins gilt in Zusammenhang mit dem Kennbuchstaben des ausstellenden Verbandes (DMYV=M, DSV=S, ADAC=A) gleichzeitig als amtlich anerkanntes Schiffskennzeichen, welches am Sportboot in zehn Zentimeter großen Buchstaben aus lateinischer Schrift und arabischen Zahlen dunkel auf hellem Untergrund oder hell auf dunklem Untergrund an beiden Seiten des Bugs oder am Heck aufgeklebt bzw. aufgemalt werden muss. Ein denkbares Kennzeichen wäre somit: 1234567890-M.

Bei Booten mit Regattavermessung wird beim Registrierung über Deutschen Seglerverband gleichzeitig ein Messbrief ausgestellt, er ist Voraussetzung zur Teilnahme an Regatten. 

Segelboote mit einer Länge über 5,5 m und Motorboote über 2,21 kW benöten in Deutschland auf Binnschiffahrstraßen ein Schiffskennzeichen und sind kennzeichnungspflichtig. Die Wasser- und Schifffahrtsämtern vergeben hierzu amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen und stellen einen Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen aus (§ 1 KlFzKV-BinSch). Der Internationale Bootsschein mit seinen amtlich anerkannten Kennzeichen ersetzt diese amtliche Registrierung § 8 KlFzKV-BinSch. Das amtlich anerkannte Kennzeichen und damit der IBS bleibt national so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt.

 

Der Artikel wurde verfasst von:

E/M/S – European Institute for Maritime Services, mit einem einzigartigen, europaweiten Netzwerk von Sachverständigen/Gutachtern für Boote. DER anerkannte Spezialist für alle Fragen rund um Gebrauchtboote, Bootsgutachten und Bootsdokumente.