Wertgutachten

Wertgutachten

Ein von unseren Gutachtern durch geführtes Wertgutachten findet direkt am Liegeplatz des gebrauchten Bootes beziehungsweise der gebrauchten Yacht statt. Wir von E/M/S sind national wie international für Sie vor Ort. Selten wird ein solches Wertgutachten vom Verkäufer in Auftrag gegeben. In der Regel gibt der Käufer dieses in Auftrag. Ein Wertgutachten sollte möglichst aktuell und nicht älter als sechs Monate sein.

 

Prüfpunkte vom Wertgutachten

 

Die Begutachtung für ein Wertgutachten kann sowohl auf dem an Land stehenden Boot als auch auf der im Wasser liegenden Yacht durchgeführt werden. In einem Bericht werden der allgemeine Zustand sowie eventuell leicht erkennbare Mängel festgehalten. Der Ihnen später ausgehändigte Bericht beinhaltet zudem Fotos der aufgefallenen Mängel. Die Prüfung des Wasserfahrzeuges erfolgt anhand eines ausführlichen Prüfkatalogs.

Unsere Wertgutachten basieren auf gängigen Bewertungsformeln, eigenen Marktbeobachtungen und unserem eigen Algorithmus gestützt auf Degressionskurven für die verschiedensten Bootstypen.

 

Begutachtung, an Land oder im Wasser?

 

Für ein Wertgutachten ist es nicht zwingend ausschlaggebend, dass die Begutachtung an Land durchgeführt wird. Ein Wertgutachten kann genauso problemlos für eine Yacht oder ein Boot durchgeführt werden, welches im Wasser liegt. Für die genaue Bewertung des Unterwasserschiffs wäre es zwar von Vorteil, wenn das Gebrauchtboot beziehungsweise die Gebrauchtyacht an Land stehen würde, bewirkt in der Praxis aber selten gravierende Auswirkungen in der Wertermittlung. In der Praxis findet eine solche Begutachtung häufig jedoch bei einem Wasserfahrzeug das im Wasser liegt statt, wobei der Zustand des Unterwasserschiffs mittels Betrachtung mit bewertet wird.

 

Kosten eines Wertgutachtens

 

Die genauen Kosten eines Wertgutachtens lassen sich wegen dem vereinbarten Umfang vorher recht genau kalkulieren. Sie erhalten somit eine klare Aussage über die zu erwartenden Kosten. Unsere Gutachter sind angehalten die Ausführung des Auftrags vor der Betrachtung der hierfür notwendigen Arbeitszeit zu stellen. Dies sichert Ihnen auch für den Fall eine klare Kostenkalkulation zu, in dem unser Gutachter mehr Zeit für die Durchführung Ihres Auftrages benötigen würde als ursprünglich angenommen wurde.

 

Rechnet sich ein Wertgutachten?

 

Da in der Regel ein Wertgutachten vom Käufer in Auftrag gegeben wird und auch nur dieser die Ergebnisse aus dem Wertgutachten zu Gesicht bekommt, rechnet sich ein Wertgutachten immer.

Spiegel das Wertgutachten den ausgeschrieben Kaufpreis wieder, so steht es dem Käufer frei dennoch Preisverhandlungen zu führen. Dieses gilt natürlich auch, wenn der ausgeschriebene Kaufpreis unterhalb des ermittelten Marktwertes für das Boot beziehungsweise die Yacht sein sollte. Zeigt der ermittelte Marktwert für das gebrauchte Wasserfahrzeug jedoch eine starke Disharmonie zu dem ausgeschrieben Verkaufspreis sollten Sie dringend in die Preisverhandlung einsteigen. Zeigt der Verkäufer hierfür kein Verständnis empfiehlt sich häufig eher Abstand von dem Objekt der Begierde zu nehmen.

 

Wann sollte ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden?

 

Das Gutachter-Netzwerk des European Institute for Maritime Services, kurz E/M/S, erstreckt sich über gesamt Europa. Gutachter und Sachverständige im Umkreis nahezu jeder europäischen Marina sind beim uns verzeichnet und gelistet. Sie haben somit den direkten Zugriff auf einen geeigneten Gutachter oder Sachverständigen in unmittelbarer Nähe Ihres in die nähere Auswahl gebrachten Gebrauchtbootes beziehungsweise Ihrer präferierten Yacht aus Vorbesitz.

Ein Wertgutachten sollten Sie daher in Auftrag geben, wenn unser Boot-Check dies empfiehlt oder Sie sich sonst soweit sicher sind das ausgewählte Boot beziehungsweise die ausgewählte Yacht zu kaufen.

Vorsicht sei geboten, wenn der Verkäufer ein Wertgutachten vorlegt oder dieses für Sie in Auftrag geben will.

 

Fazit

Wir von E/M/S empfehlen folgende Vorgehensweise beim anstehende Bootskauf beziehungsweise Yachterwerb.
  1. Schauen Sie sich auf den bekannten Marktplätzen, sowohl im Internet wie auch in den bekannten Zeitschriften, nach einem für Sie geeigneten Gebrauchtboot oder einer gebrauchten Yacht um.
  2. Setzen Sie sich mit dem jeweiligen Verkäufer, egal ob Händler, Broker oder Privatverkäufer direkt in Verbindung und erkundigen sich umfassend nach allen Dingen, die Sie wissen wollen.
  3. Lassen Sie sich ausführliches Bild- und Fotomaterial von dem Anbieter zusenden.
  4. Treffen Sie eine Auswahl der für Sie in Frage kommenden Boote oder Yachten.
  5. Beauftragen Sie für Ihr ausgewähltes Boot beziehungsweise Ihre favorisierte Yacht unseren 1st Boot-Check.

Im Rahmen unseres Boots-Checks inspiziert ein Sachverständiger für Boote und Yachten im Auftrag von E/M/S das betreffende Schiff anhand eines über einhundert Checkpunkte umfassenden Prüfkatalogs. Zudem schauen sich unsere Fachleute die für Sie wichtigen Bootspapiere und Schiffsdokumente an und werten diese aus.

Entsprechend Ihrer gewonnenen Erkenntnisse aus unserem Boots-Check entscheiden Sie das weitere Vorgehen und die Notwendigkeit eines detaillierten Gutachtens, zum Beispiel eines Wertgutachten.

 

So behalten Sie die Kosten für ein Gutachten im Blick und sparen Geld. Unser Boot-Check gibt Ihnen einen ersten Sachverständigen-Eindruck über das Boot oder über die Yacht. Erscheinen auf den ersten Blick unseres Sachverständigen keine erkennbaren oder anzunehmenden gravierenden Schäden, kann man sich gegebenenfalls ein teureres, umfassenderes Vollgutachten sparen.

 

Bei aller Erfahrung unserer Sachverständigen und der Gründlichkeit, mit der ein Bootscheck durchgeführt wird, kann jedoch eine Garantie für Mängelfreiheit aufgrund einer rein augenscheinlichen Prüfung nicht übernommen werden. – Sie verschaffen sich aber eine grundlegende Sicherheit und ein deutlich besseres Gefühl.

Mehr Sicherheit erhalten Sie mit einem Wertgutachten.